Kryptografisch gestützter Schutz vor Durchsuchung und Beschlagnahme für Kanzlei-Mitarbeiter, Referendare, Assistenzen und berufsrechtliche Gehilfen.
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Strafverteidiger besitzen ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Mandatsbezogene Daten und Dokumente unterliegen dem strikten Schutz des Mandatsgeheimnisses.
Personen, die berufsmäßig an der Tätigkeit von Berufsgeheimnisträgern mitwirken (Sekretariate, IT-Dienstleister, Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiter), stehen den Berufsgeheimnisträgern gleich.
Mitteilungen zwischen Mandant und Verteidiger sowie Gegenstände und Datenträger im Gewahrsam des Rechtsanwalts oder seiner Gehilfen dürfen nicht beschlagnahmt werden (BVerfGE 113, 29).
Hinterlegt der Kanzlei-Inhaber sein beA-Zertifikat oder die Kanzlei-Identifikationsnummer einmalig im Master-Tresor, wird das forensische Gehilfen-Zertifikat kryptografisch auf alle verbundenen Mitarbeiter-Endgeräte signiert und vererbt.
Bei behördlichen Durchsuchungen (§ 102 / § 103 StPO) generiert jedes Mitarbeitergerät mit 1 Klick einen justiziablen, druckfertigen Schutzbericht zur Übergabe an die Ermittlungsbeamten mit ausdrücklichem Widerspruch gegen die Sicherstellung.
Da die Schlüssel ausschließlich clientseitig existieren, ist eine zwangsweise Durchsuchung des zentralen Servers rechtlich und technisch ins Leere gerichtet – der Serverbetreiber besitzt keine Entschlüsselungsmöglichkeit.