ANONYMER QUELLEN- & HINWEISGEBER-KANAL // HINSCHG
3-Wege Hinweis-Übermittlung
100 % anonym & kostenlos. Keine IP-Protokollierung. Metadaten und EXIF-Spuren werden vor der Übertragung lokal auf deinem Endgerät vernichtet.
⚠️ Wichtig: Gib hier ausschließlich den Tatort oder Firmensitz an — niemals deinen eigenen Wohnort!
Zuständige Behörde: Bundesweite Zentralstelle (BKA / Generalstaatsanwaltschaft)
📋 Schwarzes Brett & Whistleblower Opt-In: Dein Hinweis erscheint als strukturiertes Exposé auf dem geschützten Schwarzen Brett. Verifizierte Fachkanzleien & Investigativ-Redaktionen können ihr Interesse bekunden. Du entscheidest nach dem Absenden per PIN selbst, wem du das Mandat erteilst (Opt-In). Deine hochgeladenen Dokumente bleiben bis zu deiner Freigabe streng versiegelt.
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PDF, PNG, JPG, DOCX (EXIF-Metadaten werden lokal im Browser entfernt)
⚠️ Wichtiger Sicherheitshinweis zum Schutz Ihrer Identität:
Reichen Sie vertrauliche Hinweise niemals über Dienstgeräte (Firmen-PC, Dienst-Handy) oder das Firmen-WLAN / LAN ein, da Netzwerk- und Verbindungsdaten vom Arbeitgeber protokolliert werden können. Nutzen Sie ausschließlich ein privates Endgerät mit privatem Internetzugang (z. B. privates Smartphone via LTE/5G). Bei besonders sensiblen Daten empfiehlt sich zusätzlich die Nutzung des kostenlosen Tor-Browsers oder eines VPNs.
Reichen Sie vertrauliche Hinweise niemals über Dienstgeräte (Firmen-PC, Dienst-Handy) oder das Firmen-WLAN / LAN ein, da Netzwerk- und Verbindungsdaten vom Arbeitgeber protokolliert werden können. Nutzen Sie ausschließlich ein privates Endgerät mit privatem Internetzugang (z. B. privates Smartphone via LTE/5G). Bei besonders sensiblen Daten empfiehlt sich zusätzlich die Nutzung des kostenlosen Tor-Browsers oder eines VPNs.
🛡️ Zero-Disk & Anonymitätsschutz: Dieser Hinweis wird ohne Registrierung und ohne Festplattenspuren (0 Byte Logs) direkt im flüchtigen Arbeitsspeicher verarbeitet. EXIF-Metadaten von Anhängen (wie GPS-Ort & Kameramodell) werden vor der Übertragung lokal auf Ihrem Gerät entfernt.
Gesetzlicher Hinweis nach § 13 Abs. 2 HinSchG (Externe Meldestelle):
Beschäftigte und Hinweisgeber sollen vorrangig die interne Meldestelle nutzen, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Nach § 19 HinSchG haben Sie jedoch stets das freie gesetzliche Recht, sich alternativ direkt an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu wenden.
Offizielles Meldeportal des Bundesamts für Justiz (BfJ) öffnen ↗
Beschäftigte und Hinweisgeber sollen vorrangig die interne Meldestelle nutzen, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Nach § 19 HinSchG haben Sie jedoch stets das freie gesetzliche Recht, sich alternativ direkt an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu wenden.
Offizielles Meldeportal des Bundesamts für Justiz (BfJ) öffnen ↗